freiberufler |
|
|
"Die Freien Berufe haben im allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche, und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt." Freie Berufe im SteuerrechtDas Einkommensteuergesetz unterscheidet im §18 Abs.1 Nr. 1 drei freiberufliche Tätigkeitsgruppen: Katalogberufe - die selbstständige Tätigkeit der im Gesetz aufgezählten sogenannten Katalogberufe (Einkommensteuergesetz,
Quellen: Einkommensteuergesetz, die mit * versehenen Berufe bzw. Berufsgruppen sind auch im Partnerschaftsgesellschaftsgesetz aufgelistet. Ähnliche Berufe - die selbstständige Tätigkeit der den Katalogberufen ähnlichen Berufe (auch: Analogberufe). Die Rechtsprechung - in der Regel die des Bundesfinanzhofes (BFH) - hat zu einer Einbeziehung zahlreicher Berufe, der den sogenannten "Katalogberufen ähnlichen Berufe", im Sinne des § 18 Abs.1. Nr. 1 EStG, in den Kreis der Freien Berufe geführt. Die Anforderungen sind jedoch hoch. Deshalb ist in der Regel von der Erfordernis einer Einzelfallprüfung auszugehen. Tätigkeitsberufe - selbstständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten. Mit der Kategorie der Tätigkeitsberufe wird vor allem der Entwicklung neuer Arbeitsfelder und Berufsbilder Rechnung getragen. Für wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende und erzieherische Tätigkeiten kann über die Anforderung der Ähnlichkeit hinaus im Rahmen einer Einzelfallprüfung die steuerliche Zuordnung zu den Freien Berufen erfolgen. quelle: ifb-gruendung.de Wenn Sie Ihre freiberufliche Tätigkeit mit gewerblichen Dienstleistungen mischen, kann dies zu einer Einstufung als Gewerbebetrieb führen (bem.: z.b regie und produktion). Eine künstlerische Tätigkeit ist freiberuflich. Werden die Kunstobjekte aber im Massenverfahren vervielfältigt und verkauft (Musiker), handelt es sich um eine gewerbliche Tätigkeit. quelle: kfw.de |
![]() |
|
© cinemainvest 2005, alle rechte wie überall und immer reserviert |
||