Kommanditgesellschaft (KG)

 

 

Allgemein – für wen?

Die KG ist eine Umwandlungsform der OHG, die durch Aufnahme eines Kommanditisten entsteht. Kommanditisten haften nicht wie die Gesellschafter  persönlich, sondern, wie bei der GmbH, nur mit ihrer Einlage.

Somit kommt die KG für alle diejenigen in Frage, die sich zusammen mit anderen kaufmännisch betätigen wollen und wenn alle oder einige Teilnehmer von persönlicher Haftung und Geschäftsführung ausgeschlossen werden sollen.

II. Haftung

Die persönlich haftenden Gesellschafter haften ohne Begrenzung. Auch bei Ausscheiden oder Rückzug auf die Kommanditistenrolle müssen sie fünf Jahre für die Altschulden einstehen. Die Kommanditisten haften nur bis zur Höhe ihrer Einlage.

III. Funktionsweise

Die persönlich haftenden Gesellschafter sind für Geschäftsführung und Vertretung der KG zuständig. Die Kommanditisten sind von Geschäftsführung und Vertretung der KG ausgeschlossen und sind nicht vom Wettbewerbsverbot ausgeschlossen. D.h. sie dürfen sich auf jede Art und Weise in jeder Art von Konkurrenzunternehmen betätigen, soweit der Gesellschaftsvertrag dies nicht verbietet. Kommanditisten verfügen nur über ein eingeschränktes Kontrollrecht und über keinerlei Weisungs- oder Einflussmöglichkeiten auf die Geschäftsführung. Es ist jedoch möglich, die KG präziser an die Bedürfnisse des jeweiligen Unternehmens und seiner Inhaber anzupassen. Ebenso kann bei der KG ein persönlich haftender Gesellschafter Kommanditist werden, ein Kommanditist persönlich haftender Gesellschafter.

IV. Buchführung

Das Handelsgesetzbuch verlangt von einer KG Buchführung plus Jahresabschluss inklusive Bilanz nach Handelsrecht. Es verhält sich wie bei einer OHG. Bei Wachstum deutlich über die Größe eines mittelständischen Unternehmens hinaus kommen Prüfungs- und Publizitätspflichten hinzu.

V. Kapitalbeschaffung

Auch bei der Kapitalbeschaffung und Mitarbeiterbeteiligung verhält es sich wie bei der OHG. Es ist eine stille Beteiligung oder eine Kommanditeinlage möglich. Dies erhöht zusammen mit der gesetzlichen Buchführungspflicht die Attraktivität des Unternehmens für Investoren. Mitarbeiter bekommen Einblick in den Jahresabschluss.

VI. Gründung

Eine KG wird in das Handelsregister eingetragen. Die Kosten dieser Eintragung richten sich nach der Anzahl persönlich haftenden Gesellschafter.

VII. Vor-/ und Nachteile

Vorteile

  der Kommanditist haftet nur mit der Höhe seiner Stammeinlage
  Mindestkapital nicht vorgeschrieben
  Hohe Entscheidungsgewalt
  Hohes Ansehen bei Banken, da Sie als Komplementär voll haften
  breite Kapitalbasis durch Kommanditisten vorhanden
  für Familiengesellschaften oft geeignete Rechtsform
  Geschäftsführung verbleibt im Regelfall beim unbeschränkt Haftenden
  hohe Kreditwürdigkeit

Nachteile

  Eintragung ins Handelsregister
  Als Komplementär haften Sie sowohl mit Ihrer Stammeinlage als auch mit Ihrem Privatvermögen
  starkes Vertrauensverhältnis unter den Gesellschafter wegen der "Einzelvertretungsmacht" der Komplementäre erforderlich
  Streitigkeiten zwischen den Komplementären können den Bestand der Gesellschaft gefährden
  Nachfolgeprobleme können z.B. entstehen, Gesellschaftsvertrag und Testament eines Gesellschafters nicht aufeinander abgestimmt sind
  Kommanditist kann trotz Haftungsbegrenzung wesentlichen Einfluss gewinnen

quelle: foerderland.de

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