Filmförderung der EU

 

 

Aktuelle Filmförderung Europäische Union


EURIMAGES
Tel: 00333- 884 12 640, Fax -884 12 760
Neue Adresse:
Große Präsidentenstraße 9
10178 Berlin
Aktuelle Informationen zu EURIMAGES über die Filmförderanstalt (FFA) www.ffa.de
Internet: www.coe.int/eurimages

www.coe.int/eurimages

04.05.2007


MEDIA Desk Deutschland
Friedensallee 14-16
D-22765 Hamburg
Tel. (0)40 390 65 85, (0)40 390 86 67
Fax (0)40 390 86 32
Cornelia Hammelmann (Geschäftsführung, Beratung)
Andrea Greul (Beratung)
Christiane Siemen (Pre sse, Beratung)
Internet: www.mediadesk.de

Internet:
http://www.mediadesk.de

Internet Single Project and Slate Funding (english):
http://europa.eu.int/comm/avpolicy/media/index_en.html

Single Project Dok/ Animation/ Multimedia

16.04.2007

Paketförderung

16.04.2007

Selektive Förderung

-

TV-Ausstrahlung

-

 

Allgemeine Informationen

MEDIA Plus, die Filmförderung der Europäischen Union, hat eine Laufzeit sechs Jahren (2001-2006) und ist mit einem Gesamtetat von 513 Mio. Euro ausgestatte t, der sich auf die Bereiche Vertrieb, Entwicklung, Training, Promotion und Pilotprojekte verteilt.

Der Förderantrag

Eine Förderung durch das MEDIA-Programm der Europäischen Union kann nur im Rahmen eines sogenannten Aufrufs gestellt werden. Die Aufrufe und Antragsunterlagen werden immer in englischer und französischer Sprache publiziert, für viele Förderbereiche liegen auch deutsche Übersetzungen vor.
Die Aufrufe und Antragsformulare können von der Website www.mediadesk.de abgerufen oder bei den MEDIA Desks und -Antennen in Europa bestellt werden.

Immer vorausgesetzt

Antragsberechtigt sind Vertriebs- und Verleihfirmen, Produktionsfirmen, Trainingsinitiativen, Festivals und Unternehmen, die Promotionmaßnahmen für den europäischen Film durchführen, wenn sich ihr Firmensitz in einem der MEDIA-Mitgliedsländer befindet und mehrheitlich von Staatsbürgern eines MEDIA-Mitgliedslandes geleitet wird.
Einzelpersonen können keinen Antrag stellen.

Die Bewerbung

Für alle Bewerbungen müssen die dafür vorgesehenen Formulare des jeweils aktuellen Aufrufs verwendet werden.

Es wird empfohlen:
-
die Förderanträge in englischer Sprache zu stellen,
- sich bei der Antragstellung durch das MEDIA Desk, bzw. die MEDIA Antennen beraten zu lassen.
Anträge müssen bis zu der in den Richtlinien angegebenen Einreichfrist bei der Europäischen Kommission in Brüssel eingehen, wobei das Datum des Poststempels gilt.

Und dann?

Die Förderanträge werden in den Verwaltungsbüros des MEDIA-Programms geprüft und an unabhängige Experten zur Beurteilung weitergeleitet. Auf der Grundlage dieser Experten-Beurteilung trifft die Europäische Kommission ihre endgültige Entscheidung.

MEDIA Desk Deutschland GmbH
Friedensallee 14-16
D-22765 Hamburg

Es werden Einzelprojektförderungen und Paketförderungen vergeben

Development - Einzelprojektförderung
Allgemeines

Förderung der Projektentwicklung von europäischen Kino- und Fernsehspielfilmen, Dokumentar-, und Animationsfilmen, Serien sowie Multimedia-Projekten.

Antrags-
berechtigte
Unternehmen
Unabhängige europäische Film-, Fernseh- und Multimediaproduktionsunternehmen, die mindestens ein Jahr existieren und einen Nachweis über ihre finanziellen Kapazitäten erbringen können.
Zugangs-
voraussetzungen

Eingereicht werden können:

Spielfilme (Fiction), Animationsfilme, "kreative" Dokumentarfilme und Multimedia-Projekte mit je nach Projektkategorie festgelegter Mindestlänge, an denen der Antragsteller jeweils die Rechte besitzen muss.

Bei Erstantragstellern:
Nachweis, dass das Unternehmen oder die Mitarbeiter, die maßgeblich an der Projektentwicklung beteiligt sind, in der beantragten Kategorie bereits ein Projekt produziert haben, das national vertrieben oder ausgestrahlt wurde.

Bei Antragstellern, die bereits eine MEDIA-Förderung erhalten haben:
Nachweis, dass das Unternehmen oder die Mitarbeiter, die maßgeblich an der Projektentwicklung beteiligt sind, in der beantragten Kategorie bereits ein Projekt produziert haben, das international vertrieben oder ausgestrahlt wurde

Der Antragsteller muss mindestens 50% aller Rechte und bei einer Koproduktion die Mehrheit aller Rechte an dem eingereichten Projekt besitzen.

Art der
Unterstützung
und Höhe der
Fördermittel

Übernommen werden Kosten, die in der Entwicklungsphase eines Projektes entstehen, z.B. der Erwerb von Rechten und Optionen, die Drehbucherstellung, das Casting, die Erstellung einer Marketing- und Vertriebsstrategie etc.

Die Förderung der EU ist im Prinzip auf 50% der eingereichten Entwicklungskosten beschränkt. Sie kann jedoch in seltenen Einzelfällen 60% abdecken, wenn das Projekt die Vielfalt der europäischen Kultur und Sprache auswertet oder widerspiegelt.
- Die maximalen Fördersummen hängen vom Projekttyp ab. Folgende fixe Summen können pro Kategorie beantragt werden:

Fiction: 20.000 €, 30.000 €, 40.000 €, 50.000 €.
Dokumentarfilm: 10.000 €, 15.000 €, 20.000 €, 30.000 €.
Animation: 10.000 €, 20.000 €, 30.000 €, 50.000 €.
Animation Kinofilm: 40.000 €, 80.000 €.
Multimedia: 10.000 €, 20.000 €, 30.000€/40.000 €, 50.000 €.

Die Fördersumme muss innerhalb von 6 Monaten nach dem offiziellen Abschluss der Produktion in die Entwicklung eines oder mehrerer neuer Projekte reinvestiert werden.

Wird das Projekt von MEDIA Plus ausgewählt, muss der Antragsteller seinerseits mindestens die gleiche Summe garantieren können, wie die, die er von MEDIA erhält.
Der Antragsteller muss einen Nachweis über die Gegenfinanzierung erbringen (Eigenkapital, nationale Förderung, Bankbürgschaft).

Auswahlkriterien




- Das Produktionspotential des Projekts
- Das internationale Auswertungspotential des Projekts
- Qualität und Originalität des Projekts
- Produktionserfahrung des Antragstellers bzw. der Mitarbeiter, die an der Entwicklung des eingereichten Projekts maßgeblich beteiligt sind.
Bewerbungs-verfahren Die Antragsunterlagen müssen bis zum angegebenen Einreichtermin bei der Kommission in Brüssel in vierfacher Ausfertigung eingehen (Poststempel gilt).
Wird der Antrag abgelehnt, kann das gleiche Projekt erneut eingereicht werden, wenn wesentliche Änderungen vorgenommen wurden.
Wird das Projekt gefördert oder abgelehnt darf der Antragsteller im Rahmen eines neuen Aufrufs ein neues Projekt einreichen.
Einzelprojektförderung: Fiction, Dokumentarfilm, Animation, Multimedia, Aufruf 66-2004, Bewerbungen: durchgehend bis zum 31. Mai 2005

anträge english pdf
anträge english word

deutsche Zusammenfassung pdf (Anträge müssen aber in Englisch abgegeben werden! )

Development - Paketförderung (Slate Funding)
Allgemeines

Förderung der Projektentwicklung von europäischen Kino- und Fernsehspielfilmen, Dokumentar-, und Animationsfilmen, Serien sowie Multimedia-Projekten.

Antrags-
berechtigte
Unternehmen
Unternehmen, die eine Paketförderung bei MEDIA beantragen wollen, müssen unabhängige europäische Produktionsunternehmen sein, die seit mindestens drei Jahren existieren.
Zugangs-
voraussetzungen

Eingereicht werden können Pakete mit mindestens 3 und maximal 9 Projekten der Kategorien Kino- und Fernsehspielfilme, Animationsfilm- und kreative Dokumentarfilmprojekte sowie Serien und Multimediaprojekte, die sich in der Entwicklungsphase befinden.
Bei Slate-Funding 1 (3-6 Projekte): Nachweis, dass das Unternehmen oder die Mitarbeiter, die maßgeblich an der Projektentwicklung beteiligt sind, innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren vor der Antragstellung mindestens ein audiovisuelles oder Multimedia-Projekt produziert haben, das in wenigstens einem anderen Land als dem Ursprungsland vertrieben oder ausgestrahlt wurde.
Bei Slate-Funding 2 (3-9 Projekte): Nachweis, dass das Unternehmen oder die Mitarbeiter, die maßgeblich an der Projektentwicklung beteiligt sind, innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren vor der Antragstellung mindestens zwei audiovisuelle oder Multimedia-Projekte produziert haben, die in wenigstens einem anderen Land als dem Ursprungsland vertrieben oder ausgestrahlt wurden.
Der Antragsteller muss nachweisen, dass er mindestens 50% aller Rechte und bei Koproduktionen die Mehrheit aller Rechte an den eingereichten Projekten besitzt.

Art der
Unterstützung
und Höhe der
Fördermittel

Folgende fixe Summen können beantragt werden:
Slate Funding 1: 60 000 bis 90 000 € für 3 bis 6 Projekte
Slate Funding 2: 100 000 bis 150.000 € für 3 bis 9 Projekte.
Diese Summen dürfen jeweils höchstens 50% der Entwicklungskosten ausmachen.

Auswahlkriterien




- Finanzielle Stabilität und wirtschaftliches Potential des Unternehmens.
- Produktionserfahrung des Antragstellers bzw. der Mitarbeiter, die an der Entwicklung der eingereichten Projekte maßgeblich beteiligt sind.
- Durchführbarkeit des Plans bei einer parallelen Entwicklung der Projekte.
- Das internationale Auswertungspotential der Projekte
Qualität und Originalität der Projekte.
Bewerbungs-verfahren Die Antragsunterlagen müssen bis zum angegebenen Einreichtermin bei der Kommission in Brüssel in vierfacher Ausfertigung eingehen (Poststempel gilt).
Wird der Antrag abgelehnt, kann das gleiche Paket erneut eingereicht werden, wenn wesentliche Änderungen vorgenommen wurden.
Ist der Antrag ungültig, darf der Antragsteller im Rahmen eines neuen Aufrufs ein neues Paket einreichen. Ein Einzelprojekt, das Bestandteil des Paketes ist, kann sofort wieder eingereicht werden, ein neues Einzelprojekt kann im Rahmen eines neuen Aufrufs eingereicht werden.
Wird die Paketförderung bewilligt, darf die Firma innerhalb der Vertragslaufzeit von drei 3 Jahren keinen weiteren Antrag auf Einzelprojekt- oder Paketförderung stellen.
Firmen mit 3 bis 6 Projkten und einem Plan für 3 Jahre - 1st stage Anträge english word
Anträge english pdf
Firmen die schon stage 1 bekommen haben, mit 3-10 Projekten und einem Plan fü 3 Jahre - 2st stage Anträge english word
Anträge english pdf
Deutsche Zusammenfassung (nur informativ)

richtlinien etc und www.mediadesk.de

quelle: mediadesk

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