Viele Fonds sind als gewerbliche Kommanditgesellschaft konstruiert. Wenn die Ausgaben inklusive Abschreibungen höher sind als die Einnahmen, entstehen Verluste (z. B. durch Abschreibungen, Konzeptkosten, Aufbauverluste von Beteiligungen). Der Anleger macht also als Mitunternehmer ggf. Verluste und hat negative Einkünfte in den ersten Jahren. Negative Einkünfte können begrenzt mit anderen Einkünften verrechnet werden. Die Zuweisung der Verluste erfährt Ihr Finanzamt mittelbar von den Fonds.
(Die Presse nennt, steuerbegrifflich falsch, aber wie früher üblich, die negativen Einkünfte noch "Verlustzuweisungen".)
Steuerliche Behandlung nach § 2 b EStG
Der Anleger kann gewerbliche Verluste aus geschlossenen Fonds mit anderen Einkünften, z. B. Gehältern, verrechnen und kann zunächst Steuern sparen.
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