Dokville 2005 - Baden-Württembergischer Dokumentarfilmpreis |
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Die Sucht nach der "Droge Wirklichkeit" ist ungebrochen. Der Dokumentarfilm boomt. Nun stehen wichtige Veränderungen an. Im Fernsehen wird der große Dokumentarfilm verdrängt durch vielfältige dokumentarische Formate bis hin zur Realityshow. Wo gibt es Nischen? Welche neuen Sendeplätze gibt es? Bei Dokville 2005 werden der Medienjournalist Fritz Wolf und die AG Dok Aktualisierungen ihrer Sendeplatzanalysen vorstellen. Am Abend wird der Baden-Württembergische Dokumentarfilmpreis vergeben, gestiftet von der MFG Filmförderung, dem SWR und dem Haus des Dokumentarfilms.Der Hauptpreis ist mit 20.000 Euro dotiert, ein Förderpreis mit 3.000 Euro. Am zweiten Tag wird über High-Definition diskutiert – der Produktionsstandard der Zukunft. Führende Kameraanbieter stellen die neuesten Modelle vor. Im März startet European DocuZone – der Einstieg in das digitale Kino; erste Erfahrungen damit werden diskutiert. Der Dokumentarfilm erweist sich einmal mehr als treibende Kraft für technische Innovation. DOKVILLE 2005 bietet einen kompakten Überblick über die Zukunft des Dokfilms und die Chance, wichtige Filmemacher, Produzenten, Redakteure und Journalisten aus dem deutschsprachigen Raum zu treffen. Verleihung des Baden-Württembergischen Dokumentarfilmpreises am 2. Juni 2005. Der Südwestrundfunk (SWR), die Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg mbH (MFG) und das Haus des Dokumentarfilms (HDF) vergeben den Baden-Württembergischen Dokumentarfilmpreis für besonders herausragende filmische Leistungen bei der Pflege und Weiterentwicklung des Dokumentarischen im Fernsehen und im Kino.Der Preis wird alle zwei Jahre verliehen. Der Baden-Württembergische Dokumentarfilmpreis (Hauptpreis von MFG und SWR) ist mit einem Preisgeld von 20.000 Euro verbunden. Das Haus des Dokumentarfilms vergibt einen Förderpreis in Höhe von 3.000 Euro Die beiden Preise werden jeweils dem/der Autor/in und/oder dem/der Regisseur/in zugesprochen. "besonderen Erwähnung" auszuzeichnen. Geschäftsstelle des Baden-Württembergischen Dokumentarfilmpreises ist der Südwestrundfunk, HA FS Kultur, 76522 Baden-Baden in Zusammenarbeit mit der Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg mbH in Stuttgart. Über die Vergabe der Preise entscheidet eine unabhängige Jury, bestehend aus sieben Repräsentanten aus den Bereichen der Filmschaffenden, Fernsehredaktionen, Film- und Fernsehkritik sowie der Filmförderung . Der SWR, die MFG und das HDF sind dauerhaft mit je einem Sitz in der Jury vertreten. Die Ernennung der Jury-Mitglieder erfolgt alle zwei Jahre durch die Preisstifter SWR, MFG und HDF. Wiederberufungen sind zulässig. Die Jury wählt einen Vorsitzenden und verständigt sich auf einen Beratungs- und Abstimmungsmodus. Die Jury ist ermächtigt, unter besonderen Umständen das Preisgeld hälftig zwei Preisträgern/innen zuzuerkennen. Jedes Jurymitglied nominiert bis zu drei Filme für den Wettbewerb. Die Nominierungen werden durch die Preisstifter vier Wochen vor der Preisverleihung öffentlich bekannt gegeben. Produktionen, deren Autoren/Regisseure oder Produzenten Jury-Mitglieder sind, sind von der Nominierung ausgeschlossen. Der/die Vertreter/in des SWR in der Jury enthält sich bei Abstimmungen über Filme, an denen der SWR beteiligt ist, der Stimme. Die Mitglieder der Jury sind zum Stillschweigen über den Inhalt der Beratungen und der Beschlüsse verpflichtet. Die Entscheidung der Jury ist endgültig. Nominiert und ausgezeichnet werden können: deutschsprachige Dokumentarfilme mit einer Mindestlänge von 50 Minuten, die in den letzten zwei Jahren vor der Sitzung der Jury in deutschsprachigen Fernsehprogrammen in der Bundesrepublik Deutschland erstausgestrahlt wurden oder als Kino-/Fernsehproduktionen im Kino oder auf Festivals bereits vorgeführt wurden. (Der maßgebliche Ausstrahlungszeitraum für den Dokumentarfilmpreis 2005 ist der 15.08.2003 bis 31.03.2005) deren Autor/in und/oder Regisseur/in überwiegend in der Bundesrepublik Deutschland leben. Nicht zugelassen sind Mehrteiler, Reihen und Serien. Die Filme, die zur Nominierung zugelassen sind, unterliegen keinen thematischen Beschränkungen. Um am Wettbewerb teilnehmen zu können, ist der/die Autor/in und/oder Regisseur/in bzw. Produzent/in von nominierten Produktionen verpflichtet, innerhalb von 10 Tagen nach Bekanntgabe der Nominierung, der Geschäftstelle für die Beratungen der Jury - eine Betacam SP oder DigiBeta, zur Verfügung zu stellen. Die hierfür entstehenden Kosten werden vom Veranstalter nicht erstattet. Die Veranstalter erhalten das Recht, einen Ausschnitt der nominierten Filme in Länge von max. 10 Minuten und der prämierten Filme in Länge von maximal 30 Minuten im Rahmen der Veranstaltung der Preisverleihung vorzuführen. Der Südwestrundfunk erhält außerdem das Recht, Ausschnitte aus den prämierten Filmen von maximal drei Minuten für die Berichterstattung über die Preisverleihung im Fernsehen, im Hörfunks und im Internet honorarfrei zu verwenden. Die Bereitstellung der Wettbewerbsunterlagen zum Baden-Württembergischen Dokumentarfilmpreis durch den/die Autor/in, Regisseur/in oder Produzent/in gilt als Anerkennung dieses Reglements. Eine entsprechende Erklärung ist zu unterzeichnen. Bei Zweifelsfällen und Fragen, die nicht durch das Reglement zu klären sind, entscheiden die Stifter des Preises einvernehmlich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Quelle: www.dokville.de
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